Faktoren der Macht Herrscherwechsel d,J, 37 (Caligula) Faktoren der Macht Herrscherwechsel d,J, 37 (Caligula)

Faktoren der Macht Herrscherwechsel d,J, 37 (Caligula‪)‬

    • 15,99 €
    • 15,99 €

Beschreibung des Verlags

Am 16. März 37 stirbt Tiberius unter ungeklärten Umständen. Die in Misenum anwesenden
Prätorianer rufen Caligula zum Imperator aus. Die Bevölkerung Campaniens leistet Caligula
den Treueeid1. Dieser teilt dem Senat seine Ausrufung zum Princeps mit und bittet den Senat
um Bestätigung dieses Aktes 2. Parallel zum Verfahren nach dem Tod des Augustus lässt
der neue Princeps nach Dio 59,3,1 -2 das Testament des Tiberius durch Macro an den Senat
überbringen und dort verlesen.3 Caligula und Gemellus, leiblicher Enkel des Tiberius, erben
zu gleichen Teilen, doch auf Betreiben Caligulas annulliert der Senat das Testament.4
Schließlich werden am 29.3. auf einer Senatssitzung alle „Kompetenzen und Ehrenrechte,
die Augustus und Tiberius innegehabt hatten“5, auf Caligula übertragen.
Der Herrschaftsantritt des fünfundzwanzigjährigen Caligula scheint somit ohne Komplikationen
vonstatten gegangen zu sein. Nach dem mühevollen Weg, den Augustus hatte zurücklegen
müssen, um nach und nach einzelne Vollmachten auf seiner Person zu vereinigen und
nach der von langer Hand vorbereiteten Nachfolgeregelungen für Tiberius erscheint der
Herrscherwechsel des Jahres 37 eher wie ein Spaziergang. Anders als seine beiden Vorgänger
Augustus und Tiberius, denen die einzelnen Regierungsvollmachten nach und nach
übertragen wurden, erhält Caligula alle Vollmachten en bloc und an einem Tag.
Um so erstaunlicher wird dies angesichts der Tatsache, dass Senat und Volk von Rom die
unumschränkte Herrschaft einem völlig unerfahrenen jungen Mann übertrugen, dessen Position
auch dadurch uneindeutig war, dass er von seinem Vorgänger weder als dessen Nachfolger
designiert6 und darüber hinaus auch nur zur Hälfte als dessen Erbe eingesetzt worden
war, was seine politischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten nicht begünstigte.7 Caligula
war zudem gänzlich Privatmann und ohne jede öffentliche Verdienste oder Befugnisse.8 [...]

1 siehe dazu weiter unten zum Treueid von Aritium
2 Christ hält dies zu Recht für „staatsrechtlich nicht unerheblich.“ Christ, S. 209
3 Tiberius vererbt größere Legate an Soldaten, römische Bürger, Vestalische Jungfrauen, sowie magistri vico-rum. Suet, Tib.76
4 Suet Cal 14; Dio 59, 3,1-2
5 Christ, S.210; Cassius Dio 59.3.1-2
6 Wie es Augustus mit seinen Favoriten und letztendlich mit Tiberius selbst durch Adoption vollzogen hatte.
7 Barrett S. xix
8 Timpe S.62f, Flaig 220,

GENRE
Geschichte
ERSCHIENEN
2003
16. Juni
SPRACHE
DE
Deutsch
UMFANG
26
Seiten
VERLAG
GRIN Verlag
GRÖSSE
1,6
 MB

Mehr Bücher von Olaf Franke