Gerhard Schröder und Artikel 68 GG. Zwei Vertrauensfragen im Vergleich Gerhard Schröder und Artikel 68 GG. Zwei Vertrauensfragen im Vergleich

Gerhard Schröder und Artikel 68 GG. Zwei Vertrauensfragen im Vergleich

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„Findet ein Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, so kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers binnen einundzwanzig Tagen den Bundestag auflösen.“
Vier verschiedene Bundeskanzler machten in drei verschiedenen Jahrzehnten, mit unterschiedlichen Ausgangslagen, unterschiedlichen Absichten und ebenso unterschiedlichen Ergebnissen von Artikel 68 des Grundgesetzes Gebrauch, wonach der Bundeskanzler bei ausdrücklich bekundetem fehlendem Rückhalt im Parlament zusammen mit dem Bundespräsidenten Neuwahlen einleiten kann. Willy Brandt stellte im September 1972 die Vertrauensfrage, um nach dem Verlust der Mehrheit im Parlament Neuwahlen einzuleiten. Das Vertrauen wurde ihm nicht ausgesprochen, und Brandt konnte nach der anschließenden Bundestagswahl und erfolgreicher Wiederwahl das Amt des Bundeskanzlers weiter ausüben. Helmut Schmidt setzte im Februar 1982 die Vertrauensfrage dazu ein, die Fraktion des Koalitionspartners F.D.P., aber auch seine eigene Fraktion wieder fest auf den politischen Kurs des Kanzlers zu trimmen. Er erhielt das Vertrauen, konnte es aber nur wenige Monate aufrechterhalten und musste nach dem Koalitionswechsel des Partners durch ein konstruktives Misstrauensvotum aus dem Amt weichen. Helmut Kohl, der seinen Vorgänger Schmidt vom Posten verdrängt hatte, strebte im Dezember 1982 an, durch Neuwahlen, welche sich einer bewusst gescheiterten Vertrauensfrage anschließen sollten, sich zu einer demokratischen Legitimation zu verhelfen, welche er zuvor nicht im gewünschten Umfang gegeben sah, da er durch das oben beschriebene Misstrauensvotum an die Macht gekommen war. Sein Vorhaben ging auf und er erreichte bei der Bundestagswahl die zweithöchste Zustimmung, die das Volk der Bundesrepublik jemals einer Partei gegeben hatte. Gerhard Schröder schließlich war der erste Kanzler der Bundesrepublik, der zweimal auf den Artikel 68 GG zurückgriff. Im November 2001 und im Juli 2005 machte er vom Recht des Kanzlers Gebrauch, das Parlament danach zu fragen, ob es noch Vertrauen in den Kanzler und seine Politik hat. Aber unter welchen Voraussetzungen tat er dies?

GENRE
Politics & Current Affairs
RELEASED
2006
19 April
LANGUAGE
DE
German
LENGTH
44
Pages
PUBLISHER
GRIN Verlag
SIZE
332.5
KB

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