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Krankenkassen

Finanzierbarkeit der Leistungen

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Im Gesundheitswesen gibt keine eigentliche Käufer- Verkäuferbeziehung, sondern eine Dreiecksbeziehung mit den Parteien Patient, Leistungserbringer und Kostenträgern. In diesem Kapitel soll erläutert werden wie sich die ungewöhnliche Parteienkonstellation auf das Gesundheitssystem auswirkt.

Jeder in der Schweiz lebende Mensch hat sich obligatorisch bei einer der fast hundert Krankenkassen gegen Krankheit zu versichern. Im Gegenzug hat er Anspruch auf die Leistungen aus dem Grundkatalog. Darüber hinaus kann sich Jede/r zusätzlich versichern. Den Versicherungsbeitrag, die Prämie, entrichtet jeder Einwohner pro Kopf. Sie unterscheidet sich nur nach der Region, nicht nach der Person, ihrem Einkommen, ihrem Alter oder Geschlecht. Durch die Wahl der Franchise, bis zu CHF 2500, kann der Versicherte die monatliche Prämie stark senken, muss jedoch die bis zur Höhe der Franchise anfallenden Kosten selbst tragen. Von Gesetzes wegen darf kein Kunde abgewiesen werden.

Die Beziehung zwischen den Krankenkassen und den Ärzten und Spitälern, die sogenannten Leistungserbringer, wird auch vom Staat beeinflusst. Die Kassen stehen unter Vertragspflicht, das heisst sie müssen mit jedem Arzt und mit jedem vom Kanton bewilligten Spital abrechnen. Die Aufhebung des Vertragszwangs, welche vom Parlament schon zweimal abgelehnt wurde, würde den Wettbewerb zwischen den Ärzten und Spitälern anheizen, zu teure Leistungserbringer könnten von den Kassen ausgemustert werden. Aber selbst die Befreiung vom Vertragszwang würde noch nicht automatisch Wettbewerb garantieren, da der Grundleistungskatalog politisch vorgegeben ist. Die heutige Situation hat lediglich den Vorteil, dass keine Kasse Transaktionskosten für die Suche der günstigsten Leistungserbringer hat.

Auf die Beziehung Arzt – Patient haben die Krankenkassen keinen Einfluss, auch nicht indirekt über die Abrechnung, im Sinne eines Ausschlusses der zu teuren Ärzte, aufgrund der Vertragspflicht. Es gilt: „Das Angebot schafft sich seine Nachfrage“. Ob ein Patient einen Tag länger im Spital liegt und damit die Auslastung des Spital verbessert oder ein Arzt, um seinem Qualitätsanspruch genüge zu werden, eine zusätzliche Röntgenaufnahme macht, um sein Gerät zu amortisieren, wird vom Patienten meist gar nicht wahrgenommen. Bezahlt wird ohnehin von der Krankenkasse. Dies führt zu Überproduktion und Verschwendung: überflüssige Untersuchungen, überlange Spitalaufenthalte und Tonnen von Medikamenten, die von den Kassen bezahlt und irgendwann weggeworfen werden. Die Schweiz hat beispielsweise doppelt so viele Spitalbetten pro 1000 Einwohner wie Schweden und die Schweizer liegen doppelt so lange in diesen Betten wie die Skandinavier.

GENRE
Zaken en persoonlijke financiën
UITGEGEVEN
2012
15 oktober
TAAL
DE
Duits
LENGTE
35
Pagina's
UITGEVER
GRIN Verlag
GROOTTE
1,7
MB

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