Aktuelles Steuerstrafrecht Aktuelles Steuerstrafrecht

Aktuelles Steuerstrafrecht

Steuerfahndung - Steuerhinterziehung - Selbstanzeige - Aktuelle Entwicklungen

Beschreibung des Verlags

Diese Veröffentlichung erläutert in einer auch Nichtjuristen verständlichen Weise typische steuerstrafrechtliche Themen, und zwar Aufgaben und Befugnisse der Steuerfahndung, den Straftatbestand der Steuerhinterziehung und die gesetzlichen Voraussetzungen einer strafbefreienden Selbstanzeige. Zugleich werden einzelne Aspekte einer steuerstrafrechtlichen Verteidigung behandelt.  Schließlich werden aktuelle Entwicklungen im Steuerstrafrecht dargestellt.

Die staatliche Finanznot ist Ausgangspunkt für ein nachhaltiges staatliches Bemühen, Steuerhinterziehungen aufzuspüren, um hierdurch das Steueraufkommen zu erhöhen. Die aktuelle Entwicklung auf dem Gebiet des Steuerstrafrechtes ist daher entgegen der früheren relativen Beständigkeit dieses Rechtsgebietes von einer weiterhin hohen inhaltlichen Dynamik und von einem immer weiteren Vordringen staatlicher Zugriffsbefugnisse gekennzeichnet. Die beiden wichtigsten Entwicklungen der jüngsten Vergangenheit sind:


Das Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung der Geldwäsche und Steuerhinterziehung vom 28.04.2011 („Schwarzgeldbekämpfungsgesetz“). Der Gesetzeber ist hier über die vom Bundesgerichtshof verlangten Anforderungen  an eine vollständige Selbstanzeige noch hinausgegangen.  Er verlangt für die Wirksamkeit einer Selbstanzeige nunmehr eine Berichtigung aller noch nicht verjährten Steuerverkürzungen einer Steuerart. Darüber hinaus wurden die Sperren für die Abgabe einer wirksamen Selbstanzeige verschärft.
Die Bundesrepublik Deutschland und die Schweiz haben mit Datum vom 10.08.2011  die Verhandlungen über offene Steuerfragen abgeschlossen und ein Steuerabkommen paraphiert. Es sieht vor, dass Personen mit Wohnsitz in Deutschland ihre bestehenden Bankbeziehungen in der Schweiz nachbesteuern können, indem sie entweder eine einmalige Steuerzahlung leisten oder ihre Konten offenlegen. Das Abkommen lässt in einem zahlenmäßig beschränkten Umfang Auskunftsersuchen von deutschen Behörden zu; diese Auskunftsersuchen müssen zwar den Namen des Kunden, nicht notwendig aber den Namen der Bank benennen. 

Der Steuerwiderstand bleibt erheblich. Hierfür mag der einzelne Bürger aus seiner persönlichen Sicht vermeintlich verschiedene gute Gründe anführen. Nicht verkennen sollte er allerdings, dass das staatliche Maßnahmenbündel der letzten Jahre das Entdeckungs- und Sanktionsrisiko klar verschärft.

GENRE
Gewerbe und Technik
ERSCHIENEN
2012
1. Januar
SPRACHE
DE
Deutsch
UMFANG
50
Seiten
VERLAG
Dr. Markus Brender
GRÖSSE
47,2
 kB