Die Berücksichtigung von Finanzierungskomponenten gemäß IFRS 15
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Beschreibung des Verlags
Im IFRS 15 wird dargestellt, in welcher Höhe und wann eine Erlösrealisierung zu erfolgen hat. Zudem sollen informative und relevante Angaben für den Adressaten bereitgestellt werden. Der Standard bietet hierfür ein Prinzipienbasiertes fünfstufiges Modell, das vor der Erstellung auf den Einzelfall auszulegen ist. Erstmals anzuwenden ist der IFRS 15 für Berichtsmethoden, die am oder nach dem 01. Januar 2017 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist jedoch zulässig, wird aber nicht unerheblich dadurch eingeschränkt, dass der Standard noch nicht durch ein Komitologieverfahren in geltendes EU-Endorsement übernommen wurde.
Dieses Verfahren nimmt in der Regel eine Spanne von bis zu einem Jahr in Anspruch. Interessant wird die Auslegung des IFRS 15 im Bereich der Finanzierungskomponenten sein. Der Standard möchte gegenwärtige Schwächen bei der Umsatzerfassung beheben. Unterschiedliche Praktiken zeigen sich aber bereits bei Verträgen aus mehreren Leistungsverpflichtungen. Dies möchte der Standard „verbessern“ um eine unternehmensübergreifende Vergleichbarkeit herzustellen.
Der Standard gibt gewisse Denkanstöße, lässt aber eine detaillierte Regelung bei Leistungsverpflichtungen und deren Finanzierungskosten über zwölf Monate aus.