Die Entstehung des Bürgerlichen Gesetzbuchs unter besonderer Berücksichtigung der darüber geführten Reichtagsdebatten
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Beschreibung des Verlags
Das deutsche Kaiserreich ist am 01.01.1871 durch Inkrafttreten seiner Verfassung entstanden. Grundlage war der Beitritt der süddeutschen Staaten zum Norddeutschen Bund. Die angegliederten 25 Staaten galten als Staaten innerhalb des Bundes, mithin als Bundesstaaten, bei denen alle Zuständigkeiten verbleiben, die von der Verfassung nicht ausdrücklich oder sinngemäß auf das Reich übertragen werden. Der Aspekt der Gesetzgebung gewann ein besonderes Gewicht unter dem Gesichtspunkt, dass nun nach dem Zusammenschluss der einzelnen Länder auch Bestrebungen zu einer Rechtsvereinheitlichung zu gelangen, intensiviert wurden. Die ersten Schritte hin zu einem einheitlichen Handels- und Wirtschaftsrecht waren bereits 1834 durch die Gründung des Deutschen Zollvereins gemacht worden. Am 01.01.1869 wurde ein Entwurf, der fast in allen deutschen Ländern einheitlich war, in Kraft gesetzt und wurde dann vom deutschen Reich als Allgemeines Deutsches Handelsrecht reichsgesetzmäßig übernommen. Nach der Schaffung von Rechtseinheit in Handel und Wirtschaft war auch eine Vereinheitlichung des eng damit verbundenen Schuldrechts vonnöten. Ein Entwurf war bereits 1866 ausgearbeitet, wurde aber nicht Gesetz. Weitere Maßnahmen hin zur Rechtseinheit im deutschen Kaiserreich unternahm man durch die Verkündung des Reichsstrafgesetzbuchs am 15.05.1871, ebenso durch die Straf- und Zivilprozessordnungen von 1877, die wie das Gerichtsverfassungsgesetz 1879 in Kraft traten. Wonach das deutsche Kaisereich als Rechtsstaat aber insbesondere verlangte, war ein einheitliches Zivilrecht - ein Prozess, an dessen Ende das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) stand.
In der Arbeit wird in einem 1. Punkt dargestellt, wie die Ausarbeitung des BGB vonstatten gegangen ist. Im 2. Abschnitt werden dann die über den Entwurf geführten Reichstagsdebatten anhand parteipolitischer Aspekte an den Rechtsgebieten Vereins-, Dienst-und eheliches Güterrecht untersucht. Insbesondere wird dabei auf die für die Rekapitulation des Ausarbeitungsprozesses so wichtige Quelle, nämlich die Protokolle „Stenographische Berichte des Reichstags. Erste, zweite und dritte Berathung des Entwurfs eines bürgerlichen Gesetzbuchs im Reichstage“, ausführlich zurückgegriffen und häufig zitiert. Außerdem werden zu allen genannten Personen des Entstehungsprozesses reichhaltige biographische Daten bereitgestellt. Zum Schluss erfolgt eine knappe Zusammenfassung der Ergebnisse. Das angehängte Literaturverzeichnis bietet weitere Recherchemöglichkeiten.