Dürfen wir das?
KI in der öffentlichen Verwaltung sicher nutzen und verantwortlich einführen
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- 9,99 €
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Beschreibung des Verlags
"Dürfen wir das?" Diese Frage begleitet fast jeden KI-Einsatz in einer Behörde. Darf ein Schreiben mit KI überarbeitet werden? Welche Daten dürfen in welches System? Wann wird aus einer Formulierungshilfe eine rechtlich relevante Entscheidungsvorbereitung? Und wer muss beteiligt werden, bevor aus einem Versuch ein Arbeitsablauf wird?
Dieses Buch macht aus Unsicherheit einen nachvollziehbaren Prüfweg. Es erklärt KI, EU AI Act, Datenschutz und weitere Vorgaben verständlich und überträgt sie auf den Verwaltungsalltag. Im Mittelpunkt stehen vier Fragen: Welche Aufgabe übernimmt die KI? Welche Daten verarbeitet sie? Welche Wirkung kann ihr Ergebnis entfalten? Welches System kommt zum Einsatz?
Sie erfahren,
• wie risikoarme Einsatzfälle erkannt und sicher genutzt werden,
• welche Rollen und Risikoklassen der EU AI Act unterscheidet,
• wann öffentliche Stellen besondere Betreiberpflichten treffen,
• wie Datenschutz, Verwaltungsrecht und Aktenmäßigkeit zusammenspielen,
• was bei Informationssicherheit, Personalvertretung, Vergabe, Urheberrecht und Barrierefreiheit wichtig ist,
• wie menschliche Aufsicht und Freigabe organisiert werden.
Fallwerkstätten zeigen Grenzen bei Bürgerkommunikation, Recherche, Bescheidentwürfen, Personal- und Sozialverwaltung sowie KI-Funktionen in Fachverfahren.
Der Werkzeugkasten enthält sofort nutzbare Vorlagen: Prüfkarte, Entscheidungsbaum, Use-Case-Canvas, KI-Inventar, Klassifikationsblatt, Freigabeprotokoll, Aufsichtsplan, Vorfallkarte, Schulungsmatrix und die Struktur einer Dienstanweisung. Ein Glossar erklärt zentrale Fachbegriffe.
Das Buch richtet sich an Kommunen, Kreisverwaltungen, Landes- und Bundesbehörden sowie andere öffentliche Stellen. Juristische oder technische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Ein praxisnahes Handbuch für alle, die KI in der öffentlichen Verwaltung nutzen, freigeben, beschaffen oder verantworten – mit Rechtsstand August 2026 und ohne pauschales Rechtssicherheitsversprechen.