IT-Sicherheit im Lichte des Strafrechts IT-Sicherheit im Lichte des Strafrechts

IT-Sicherheit im Lichte des Strafrechts

Unter besonderer Berücksichtigung des 41. Strafrechtsänderungsgesetzes zur Bekämpfung der Computerkriminalität (Stand 2007)

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Beschreibung des Verlags

Die Einführung des des 41. Strafrechtsänderungsgesetzes zur Bekämpfung der Computerkriminalität 41. StrÄndG) – insb. des § 202c StGB ist in den Medien und von betroffenen Fachkreisen scharf kritisiert worden; auch die IT-Sicherheit werde kriminalisiert und auch nach allgemeiner Anschauung gutartige Anwender von Hackertools seien „von der Gnade des Richters“ abhängig. Für die Unternehmen und Mitarbeiter im Bereich der IT-Sicherheit ist die Frage, ob ihr Tun strafbar ist, existenziell. Dies gilt aber nicht weniger für die Kunden, denn professionelle IT-Sicherheitschecks und Audits sind wichtige Bestandteile des betrieblichen Informationsschutzes und nicht zuletzt des unternehmerischen Risikomanagements, das spätestens seit Einführung des § 91 Abs. 2 AktG durch das KonTraG für Aktiengesellschaften auch rechtlich geboten ist.

Diese Untersuchung soll die rechtsdogmatischen Aspekte der neuen und der geänderten Vorschriften – im Kontext mit den unveränderten Normen – klären und daraus Hinweise für den praktischen Umgang für die betroffenen Fachkreise, also insbesondere IT-Sicherheitsunternehmen und deren Mitarbeiter, geben. Die Autoren zeigen im Detail die Strafbarkeitsrisiken einer Vielzahl typischer Vorgänge und Prozesse im Bereich der IT-Sicherheit und geben so auf Grundlage der rechtsdogmatischen Erörterungen konkrete Hinweise für die Praxis.

GENRE
Gewerbe und Technik
ERSCHIENEN
2007
9. November
SPRACHE
DE
Deutsch
UMFANG
59
Seiten
VERLAG
GRIN Verlag
ANBIETERINFO
Open Publishing GmbH
GRÖSSE
1,9
 MB