Neu-Gestaltung von Geschlechterverhältnissen
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Beschreibung des Verlags
Männer und Frauen sind in der Bundesrepublik Deutschland zwar im rechtlichen Sinne gleichgestellt, es ist jedoch fraglich ob dies auch auf den sozialen Bereich zutrifft. Im Folgenden soll dies anhand ausgewählter Aspekte genauer erarbeitet werden.
In einer Gesellschaft, in der die Lebenschancen wie auch die soziale Absicherung von Frauen und Männern zu einem beträchtlichen Teil von der Teilhabe an Erwerbsarbeit abhängig sind, ist es für die soziale Gleichheit von grundlegender Bedeutung, in welchem Maße und in welcher Weise diese an der Erwerbsarbeit partizipieren (C. Klenner, 2002, S. 17). Wie aus Tabelle 1 hervorgeht ist die Erwerbsbeteiligung von Frauen von 1950 bis 2000 zwar um fast 20% angestiegen, jedoch ist ihr volkswirtschaftliches Arbeitsvolumen insgesamt gesunken (vgl. C. Klenner, 2002, S. 18). Ihre Beruftätigkeit beschränkt sich, trotz eines angestiegenen Bildungsniveaus, überwiegend auf Teilzeitarbeit (vgl. Tabelle 1 a) oder Minijobs, da sie auf Grund der großen Vereinbarkeitsprobleme von Beruf und Familie nicht die Möglichkeit haben eine Vollzeitarbeit auszuüben und somit das Potenzial qualifizierter Frauen nicht ausgeschöpft werden kann (vgl. C. Klenner, 2002, S. 17). Des Weiteren bestehen für Frauen größere Probleme einen ausbildungsadäquaten Arbeitsplatz zu finden, als es bei Männern der Fall ist. Es ist jedoch festzustellen, dass sich im Laufe der Jahre neben dem traditionellen Ernährermodell viele weitere Optionen der Erwerbsbeteiligung etabliert haben wie z.B. das Zweiverdienermodell oder das Zuverdienermodell.
Die Anwendung der einzelnen Modelle steht in Abhängigkeit zum Familienstand, der Lebensform und der sozialen Situation des Ehepaars oder der Familie (vgl. C. Klenner, 2002, S. 23).
Ebenso wie die Erwerbsbeteiligung weist auch das Einkommen von Frauen und Männern deutliche Unterschiede auf (vgl. Tabelle 3). Dieser Unterschied liegt zum einen in der geringeren Erwerbsbeteiligung begründet, zum anderen aber auch darin, dass Frauen eher in lohnschwächeren Branchen tätig sind (z.B. Hotel- und Gastronomiegewerbe oder Kleidungsindustrie), sie mit starker Einkommensdiskriminierung zu kämpfen haben (auch in Tarifverträgen) und sie in der Hierarchie der Erwerbstätigkeiten eher die niederen Positionen bekleiden (vgl. C. Klenner, 2002, S. 19 u. 20).