Prüf- und Warnpflicht im Bauvertrag gemäß ÖNORM B 2110 Prüf- und Warnpflicht im Bauvertrag gemäß ÖNORM B 2110

Prüf- und Warnpflicht im Bauvertrag gemäß ÖNORM B 2110

Von der Ausschreibung bis zur Übernahme

    • 59,99 €
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Beschreibung des Verlags

Eine kooperative Kommunikation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ist ein „Musthave“.
Die Mitteilung von Bedenken des Auftragnehmers ist ein wichtiger Teil der Kommunikation.
Zum späteren „guten Miteinander“ gehört die sorgfältige Vorbereitung und Zusammenstellung der Ausschreibungsunterlagen, die dabei erfolgende umfassende Information über den Leistungsgegenstand und die Umstände der Leistungserbringung, aber auch die sorgfältige Angebotslegung. Der Bieter darf den Auftraggeber nicht „ins offene Messer laufen lassen“ und muss ihn über bestimmte Fehler der Ausschreibungsunterlagen vor Vertragsabschluss aufklären. Basis hierfür sind: ÖNORM B 2110, ÖNORM A 2050, BVergG und ABGB. Im vollen Umfang greift die Warnpflicht des Auftragnehmers ab dem Vertragsabschluss.
Versäumte Warnung ist ein Risiko des Auftragnehmers, nämlich Entgeltverlust, Gewährleistung und Schadenersatz. Die Kehrseite dieses Risikos ist die Chance des Auftragnehmers, seine Bedenken mit Vorschlägen zur Verbesserung der Anweisungen oder Beistellungen des Auftraggebers zu verknüpfen, die eine bessere Bauausführung und Zusatzangebote ermöglichen. Basis hierfür sind: ÖNORM B 2110 und ABGB.
Die Autoren stellen das weite Feld der Prüf-, Aufklärungs- und Warnpflicht dar und wollen damit für Projekt- und Bauleiter, ÖBA, Architekten, Bauwirtschaftsberater, Baujuristen und Anwälte eine vertiefte Information geben, welche Fallen zu vermeiden sind und welche Chancen genützt werden können.

GENRE
Gewerbe und Technik
ERSCHIENEN
2015
30. Oktober
SPRACHE
DE
Deutsch
UMFANG
155
Seiten
VERLAG
Austrian Standards plus Publishing
GRÖSSE
12,4
 MB