"Strafen" bei Ekkehard IV "Strafen" bei Ekkehard IV

"Strafen" bei Ekkehard IV

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Beschreibung des Verlags

Das Thema „Strafen bei Ekkehard IV“, lässt den Leser, wenn er weiß, dass es sich bei Ekkehards Werk um die St. Galler Klostergeschichten handelt und er um 1050 bereits Vergangenes aufschreibt, erst einmal an die Art von Strafen denken, die der hl. Benedict in seinen Regeln festgelegt hat - also Ermahnungen, Zurechtweisungen, körperliche Züchtigung, Ausschluss, etc.. Bei der genaueren Lektüre mit Blick auf dieses Thema fällt jedoch schnell auf, dass eben jene Strafen keinen hohen erzählerischen Stellenwert haben. Sie werden eher am Rande und vermutlich oft überhaupt nicht erwähnt. Das ist verwunderlich, da Strafen unvermeidlich waren, wollte man die Disziplin im Kloster aufrecht erhalten. In der Benediktregel wird in 18 Kapiteln ausdrücklich erwähnt, dass bei Zuwiderhandlung entsprechend gestraft werden soll 1 , nimmt man die Strafe der Ausschließung hinzu, sogar noch in weiteren. Dafür fallen Arten von Strafen auf, an die man vorher vielleicht gar nicht gedacht hat: regelwidrige Bestrafungen und vor allem solche, die nicht durch Menschenhand ausgeführt werden, wie z. B. plötzlicher Tod, Krankheit oder Unfall nach begangenem Frevel. Weiter kommen noch eine Reihe weltlicher Strafen vor, wie Todesurteile wegen Majestätsverbrechen und ähnliche, auf die ich jedoch nicht eingehen möchte, da sie einen interpretatorischen Gehalt bieten, welcher sich von dem übrigen zu weit abhebt. Ich möchte mich mit den Strafen auseinandersetzen, die der Ordnung und Disziplin im Kloster dienen und damit anhand der Benediktregel interpretierbar sind und mit solchen Phänomenen wie plötzlicher Tod etc., die wirken, als würden sie von Gott direkt ausgeführt, um einen Sündigen nicht straflos entkommen zu lassen. Das Thema scheint bisher wenig Beachtung gefunden zu haben. Diesen Eindruck vermittelt zumindest die Suche nach Literatur, bei der man auf kaum ein Werk stößt, welches sich mit diesen Arten von Strafen im Mittelalter beschäftigt. Das ist erstaunlich, weil die Rolle der Klöster im Mittelalter keine geringe war und Strafen unweigerlich zu einem Klosterleben dazugehörten. Ekkehard IV. berichtet von einem Mönch, Ratpert, der für das Strafen im Kloster St. Gallen verantwortlich war und welcher selbst die Straflosigkeit als „größtes Verderben für ein Kloster 2 “ bezeichnete. [...]

GENRE
Geschichte
ERSCHIENEN
2005
20. September
SPRACHE
DE
Deutsch
UMFANG
13
Seiten
VERLAG
GRIN Verlag
GRÖSSE
121,9
 kB

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