Wer hat Recht?' oder: Eine Kontroverse in der Forschung über das Verhältnis von Landrecht und Lehnrecht im Prozess gegen Heinrich den Löwen Wer hat Recht?' oder: Eine Kontroverse in der Forschung über das Verhältnis von Landrecht und Lehnrecht im Prozess gegen Heinrich den Löwen

Wer hat Recht?' oder: Eine Kontroverse in der Forschung über das Verhältnis von Landrecht und Lehnrecht im Prozess gegen Heinrich den Löwen

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Beschreibung des Verlags

Der Historiker, der mittelalterliche Geschichte darstellt, will er seinen Zeitgenossen verständlich sein, muß mittelalterliche Geschichte mit Begriffen darstellen, die der neueren Zeit entnommen sind. Mittelalterliche Texte als Quellen für historische Darstellungen zu nutzen, birgt die Versuchung in sich, die für historische Darstellungen erforderlichen Begriffe schon in mittelalterlichen Texten vorzufinden. Die Erforschung der Gelnhäuser Urkunde und ihres Berichtes über den Prozeß gegen Heinrich den Löwen bietet Beispiele für die Wirksamkeit dieser Versuchung. Land- und Lehnrecht sind Begriffe, die Jahrzehnte und Jahrhunderte nach der Gelnhäuser Urkunde die Gestalt annahmen, die denen sie der Geschichtswissenschaft des 19. und 20. Jahrhunderts vertraut wurden. Der Historiker Gerhard Theuerkauf schrieb diese Sätze am Ende seines Aufsatzes über Heinrich den Löwen. Eine grundlegende Problematik benennt er dabei explizit: In der Forschungsliteratur werden seit Jahrzehnten die Begriffe Landrecht und Lehnrecht verwendet, um ein ganz spezielles Ereignis, nämlich die Absprechung des herzoglichen Grundbesitzes Heinrichs des Löwen und deren Übertragung an den Erzbischof von Köln, zu beschreiben. Die verwendeten Rechtsbegriffe kamen allerdings zur damaligen Zeit, Ende des 12. Jahrhunderts, nicht in der Art und Weise im Sprachgebrauch vor, wie sie die Historiker in ihren Aufsätzen verwenden. Die Problematik wird außerdem dadurch verschärft, dass die Begriffe zum Teil nicht synonym gebraucht werden und ihre Inhaltsseite, nämlich was es bedeutet nach Landrecht bzw. nach Lehnrecht angeklagt zu werden, nicht eindeutig geklärt ist. Die nachfolgende Untersuchung soll versuchen aufzuzeigen, was die einzelnen Autoren unter Landrecht bzw. unter Lehnrecht verstehen, welche Argumente sie für die Aufteilung des Verfahrens gegen Heinrich den Löwen in zwei Prozesse (bzw. die Zusammenfassung in ein Verfahren) vorbringen und wie sie die Quellen heranziehen, bzw. deuten um ihre Argumentationsweise abzusichern. Dadei werden in dieser Arbeit sechs wissenschaftliche Aufsätze untersucht. Die Gemeinsamkeiten und Unterschiede die sich in den Aufsätzen ergeben, werden am Ende der Arbeit zusammenfassend dargestellt. Durch diese Schritte soll versucht werden zu zeigen, ob die von den Autoren durchgeführte Aufteilung bzw. Zusammenfügung der Verfahren beim Prozess gegen Heinrich den Löwen sinnvoll erscheint oder ob die Autoren auf der Schritt der Aufteilung bzw. Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Geschichte - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 2,0, Universität Kassel (Fachbereich Geschichte), Veranstaltung: Der Sturz Heinrichs des Löwen, 6 Quellen im Literaturverzeichnis.

GENRE
Geschichte
ERSCHIENEN
2012
25. Oktober
SPRACHE
DE
Deutsch
UMFANG
29
Seiten
VERLAG
GRIN Verlag
GRÖSSE
153
 kB

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