Reichsexekution gegen Preußen - der 20. Juli 1932 Reichsexekution gegen Preußen - der 20. Juli 1932

Reichsexekution gegen Preußen - der 20. Juli 1932

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Am 24. April 1932 standen in Preußen Landtagswahlen an. In der Befürchtung, die Wahl könne eine relative Mehrheit der äußersten Rechten und somit einen NSDAP-Ministerpräsident ergeben, änderte die Regierung Braun am letzten Sitzungstag des Parlamentes am 12. April die Geschäftsordnung des Landtages. Bisher hatte es in Paragraph 20 „Der Landtag wählt mit verdeckten Stimmzetteln den Ministerpräsidenten“ in den Absätzen eins und zwei geheißen: „Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Ergibt sich keine solche Mehrheit, so kommen die beiden Anwärter mit den höchsten Stimmenzahlen in die engere Wahl. Das heißt nichts anderes, als das im ersten Wahlgang zur Ministerpräsidentenwahl die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen, im zweiten jedoch nur eine relative von Nöten war. Das hätte bedeutet, dass nach der Landtagswahl vom 24. April sich bei der ersten Abstimmung niemand die absolute Mehrheit erreicht hätte und sich so wahrscheinlich wohl ein Kandidat der Weimarer Koalition und ein nationalsozialistischer Kandidat im zweiten Wahlgang gegenübergestanden hätten, welche zu Gunsten des letzteren ausgegangen wäre.
Um dies zu verhindern, wurde die Geschäftsordnung am 12. April dahingehend geändert, dass vom Paragraphen Zwei der zweite Satz gestrichen wurde. Der Ministerpräsident musste dadurch mit absoluter Stimmenmehrheit gewählt werden. Konnte dies nicht verwirklicht werden, blieb die alte Regierung geschäftsführend im Amt.
Die Befürchtung der Regierung bewahrheitete sich. Am 24. April erhielten die Parteien der Weimarer Koalition (also SPD, Zentrum und Staatspartei, ehemals DDP), die in Preußen die Regierung stellte, lediglich 38% der Stimmen, was 163 von 423 Landtagsmandaten entsprach. Die Regierung verlor so ihre parlamentarische Mehrheit. Auf der rechten Seite gab es aber dennoch keinen Grund zur Freude. Zwar gelang der NSDAP ein Sprung von acht auf 162 Sitzen, doch die ihr am nächst stehende Partei, die DNVP, fiel von 82 auf 31 Mandate zurück. Weitere potentielle Bündnispartner, allesamt Splitterparteien, hatten zusammen lediglich zehn Sitze. Die Parteien rechts vom Zentrum kamen somit lediglich auf 203 Sitze. Zur Wahl eines nationalsozialistischen Ministerpräsidentskandidaten war die Hürde von 212 Mandaten knapp verpasst. Auf der rechten Seite konnte also auch keine absolute und somit regierungstragende Mehrheit zustande kommen. In Preußen herrschte eine Pattsituation. Das Parlament war beherrscht von einer sog. negativen Mehrheit der NSDAP und KPD (zusammen 219 Sitze) : eine Majorität, die keine Regierung bilden, nach der Änderung der Geschäftsordnung aber auch die amtierende Regierung nicht stürzen konnte.

GENRE
History
RELEASED
2012
12 October
LANGUAGE
DE
German
LENGTH
19
Pages
PUBLISHER
GRIN Verlag
SIZE
90.5
KB

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