Zur Anwendbarkeit des § 213 Alternative 2 StGB unter besonderer Berücksichtigung der BGH-Rechtsprechung
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Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Strafrecht, , Sprache: Deutsch, Abstract: Gemäß § 213 Alternative 2 StGB, soll das mildere Strafmaß des § 213 StGB auch dann Anwendung finden, wenn ein sonstiger minder schwerer Fall vor-liegt. Diese zweite Alternative ist nicht nur weniger konkret gefasst, sondern auch deutlich jünger, als die bisher behandelte Affekttötung. Dieser Aufsatz befasst sich mit der Anwendbarkeit der Norm, wobei die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes besondere Berücksichtigung findet.
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