Ziele und Instrumente des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes Ziele und Instrumente des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes

Ziele und Instrumente des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes

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[...] Heute sind in Deutschland nur noch rd. 370 Deponien für Siedlungsabfälle
vorhanden.
Das stetig wachsende Umweltbewusstsein der Bevölkerung führte zum Widerstand
zahlreicher Bürger gegen die Einrichtung von Deponien oder Müllverbrennungsanlagen
in ihrer Nachbarschaft. Dies führte dazu das sich die Genehmigungsverfahren für
Neuanlagen auf Grund zahlreicher Einsprüche und Gerichtsverfahren dramatisch
verlängerten. Bei einigen neuen Standorten regte sich solch massiver Widerstand, das
sie politisch nicht durchsetzbar waren. Daraus resultierten zumindest regionale
Entsorgungsengpässe, da häufig keine ausreichenden Kapazitäten vorhanden waren.
Dieser nahezu eingetretene Entsorgungsnotstand führte zu der Forderung, die
Abfallmengen drastisch zu reduzieren um damit die Probleme der Abfallbeseitigung
zumindest zu mildern. Auf Grundlage dieser Forderung wurde 1986 das neue
Abfallgesetz geschaffen. Dieses Gesetz führte den Vorrang für die Vermeidung und für
die Verwertung von Abfällen vor ihrer Beseitigung ein und schuf damit einen ersten
Ansatz zu einer Neuorientierung.
Den Ausschlag für eine neue Gesetzesinitiative gab die Welt-Umweltkonferenz von Rio
de Janeiro 1992, bei der insbesondere der Gedanke der Nachhaltigkeit und die
Forderung nach einem nachhaltigen Wirtschaften insbesondere der Industrieländer in
den Vordergrund gerückt war. Prof. Klaus Töpfer, der damalige deutsche
Umweltminister, formulierte als neues Ziel der Abfallwirtschaft die
Ressourcenschonung und prägte dazu den Begriff Kreislaufwirtschaft. 1994 wurde das
neue Gesetz mit dem Namen „Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz“ verkündet und trat
mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren 1996 in Kraft. § 1 des Gesetzes definiert als
Zweck „die Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen
Ressourcen“, und, da dies nicht sofort erreichbar ist, daneben „die Sicherung der
umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen“.1 Die übergeordneten Grundsätze
sollen dabei helfen dieses Ziel zu erreichen. Grundsätze sind, dass Abfälle „in erster
Linie zu vermeiden, insbesondere durch die Verminderung ihrer Menge und
Schädlichkeit, in zweiter Linie stofflich zu verwerten oder zur Gewinnung von Energie
zu nutzen (energetische Verwertung)“ (KrW-/AbfG §4 Satz 1).
Folgend an diese Einleitung wird nun näher auf die einzelnen Ziele und Instrumente
dieses Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) eingegangen.
1 Vgl. http://www.bmu.de/files/entwickulng_abfallrecht.pdf , S. 2 ff.

GENRE
Wetenschap en natuur
UITGEGEVEN
2004
15 mei
TAAL
DE
Duits
LENGTE
40
Pagina's
UITGEVER
GRIN Verlag
GROOTTE
507,3
kB

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