Der neue Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Das Reformprotokoll Nr. 11 und seine Folgen für die Verrechtlichung Der neue Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Das Reformprotokoll Nr. 11 und seine Folgen für die Verrechtlichung

Der neue Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Das Reformprotokoll Nr. 11 und seine Folgen für die Verrechtlichung

    • S/ 47.90
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Descripción editorial

Vor genau einem Monat, am 25. Januar 2002, wurde Bosnien-Herzegowina als 44. Mitglied
des Europarats aufgenommen. Eintrittskarte für die Mitgliedschaft war dabei die Unterzeichnung
der 1953 in Kraft getretenen Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte
und Grundfreiheiten (EMRK), einem weltweit einzigartigen Mechanismus zum Schutz der
Grund- und Menschenrechte, dem sich nun mit Bosnien-Herzegowina 44 europäische Staaten
verpflichtet haben. Bis 1998 überwachte ein Kontrollmechanismus aus drei Instanzen die
Einhaltung der Konvention, der durch das am 30. Juni 1998 in Kraft getretene Protokoll Nr.
11 von Grund auf reformiert wurde.
Warum der Aufsichtsmechanismus reformiert wurde und welche Auswirkungen diese Veränderungen
haben, soll in dieser Arbeit untersucht werden. Anhand dieser Fragestellung soll in
erster Linie gezeigt werden, wie sich der Grad der Verrechtlichung der EMRK nach der Reform
durch das Protokoll Nr. 11 geändert hat. Zwei Phasen werden also miteinander verglichen:
der Aufsichtsmechanismus vor und nach 1998.
Die theoretische Grundlage dieser Untersuchung bildet der Aufsatz Legalized Dispute Resolution:
Interstate and Transnational von Robert O. Keohane, Andrew Moravcsik und Anne-
Marie Slaughter aus dem Jahr 2000.1 Die Autoren unterscheiden in diesem Aufsatz zwei Stufen
von Streitbeilegungsmechanismen in der internationalen Politik, die jeweils an einem Ende
der Verrechtlichungsskala anzusiedeln sind: die interstaatliche und die transnationale Konfliktbeilegung.
Zur Unterscheidung dieser beiden Mechanismen stellen sie ein Analyseraster
mit mehreren Kriterien auf, dass auf den Fall der EMRK angelegt werden soll. Dieses Raster
dient in der Arbeit als Instrument, um die beiden Phasen des Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte (EGMR), vor und nach der Reform 1998, hinsichtlich ihres Verrechtlichungsgrades
zu vergleichen. Dabei soll auch kritisch überprüft werden, ob die drei Autoren
mit ihrer Einordnung des EGMR in das Verrechtlichungsschema richtig liegen.
[...]

1 Vgl. Keohane/Moravcsik/Slaughter (2000): Legalized Dispute Resolution: Interstate and Transnational. In:
International Organization 54, 3, Summer 2000, S. 457-488. Zur Vereinfachung wird in der Arbeit immer von
der Theorie von Keohane im Singular gesprochen, wobei dieser Aufsatz der drei Autoren gemeint ist.

GÉNERO
Política y actualidad
PUBLICADO
2003
30 de junio
IDIOMA
DE
Alemán
EXTENSIÓN
39
Páginas
EDITORIAL
GRIN Verlag
VENDEDOR
Open Publishing GmbH
TAMAÑO
338
KB
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