Gefahrenabwehr und Alkoholmissbrauch Gefahrenabwehr und Alkoholmissbrauch

Gefahrenabwehr und Alkoholmissbrauch

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Trotz “Musterformulierung” in den Polizeiverordnungen, die auf die Entscheidung des VGH B-W im Jahr 1998 zurückgehen, darf die Ordnungsverwaltung/Polizei erst dann einschreiten, wenn die Personen, die sich zum Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen treffen, durch ihr Verhalten die öffentliche Sicherheit beeinträchtigen indem sie strafrechtlich in Erscheinung treten (z. B. Körperverletzungsdelikte). Das friedliche Verweilen kann nicht zum Anlass von verordnungsrechtlicher Verbote genommen werden, vgl. VGH B-W, die Regelung in einer Polizeiverordnung, die auf öffentlichen Straßen und Gehwegen und in Grün- und Erholungsanlagen das Niederlassen außerhalb von Freiausschankflächen ausschließlich oder überwiegend zum Zwecke des Alkoholgenusses untersagt.

GENRE
Professional & Technical
RELEASED
2010
5 February
LANGUAGE
DE
German
LENGTH
19
Pages
PUBLISHER
GRIN Verlag
PROVIDER INFO
Open Publishing GmbH
SIZE
432
KB
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