Der Betriebsübergang im Arbeitsrecht
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Der Betriebsübergang im Arbeitsrecht gem. § 613 a BGB, gehört zu einem der anspruchsvollsten arbeitsrechtlichen Bestimmungen und bringt noch heute einige noch nicht geklärte Rechtsfragen mit sich. Für einen erfolgreichen Betriebsübergang müssen genaue Voraussetzungen gemeinsam und ganzheitlich erfüllt werden. Zum einen muss ein Betrieb oder Betriebsteil definitiv übergehen und ein Inhaberwechsel muss stattfinden. Zum anderen muss dieser Übergang durch ein zustande gekommenes Rechtsgeschäft begründet sein. Erst wenn alle Voraussetzungen bzw. Tatbestandsmerkmale erfüllt sind, liegt ein Betriebsübergang vor und erst dann können die Rechtsfolgen eintreten. Die in der Norm definierten Rechtsfolgen definieren den Übergang aller Arbeitsverhältnisse, die Fortgeltung kollektivrechtlicher Bestimmungen, die Haftungskontinuität und den Kündigungsschutz der Belegschaft. Die Rechtsfolgen sind zwingend und können nicht privatrechtlich ausgeschlossen werden. Die Norm dient eindeutig zum Schutze der Belegschaft. Nichts desto trotz versuchen viele Veräußerer oder Käufer die Norm durch Auslegungen und Verschachtelung von Ereignissen zu umgehen, um somit einen höheren Erlös für den Verkauf zu erhalten bzw. geringere Personalkosten einzukaufen. In diesem Punkt ist die deutsche und europäische Gesetzgebung gefordert, eindeutigere Klarheit über die unterschiedlichen Auslegungsmöglichkeiten zu schaffen um eine bessere Rechtssicherheit zu erlangen. Dies bleibt eine enorme und anspruchsvolle Herausforderung für die zukünftige Arbeit der Gesetzgebungen.