George Philipps - Laien in der Kirche
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Publisher Description
George Phillips wurde am 6.1.1804 in Königsberg als Sohn des englischen Kaufmanns James Phillips und der Eleonora geboren. Er nahm 1822 in Berlin das Studium der Rechte auf, wechselte dann nach Göttingen, wo er 1825 zum Doctor iuris promoviert wurde. Nach einem Studienaufenthalt in England habilitierte er sich 1826 in Berlin für deutsches Recht und wurde dort 1827 zum außerordentlichen Professor ernannt. Im selben Jahr heiratete er Charlotte Housselle. 1828 konvertierten beide zur Katholischen Kirche. 1833 ging Phillips als Ministerialrat nach München, wo er 1834 eine Professur der Geschichte übernahm und nach wenigen Monaten ordentlicher Professor der Rechte wurde. Er hatte enge Beziehungen zum Görres-Kreis und war Mitbegründer der „Historisch-Politischen Blätter“. Im Gefolge der Lola-Montez-Affäre seiner Professur enthoben, nahm Phillips 1848 ein Mandat als Abgeordneter des Wahlkreises Deggendorf in der Frankfurter Nationalversammlung wahr, aus der er im folgenden Jahr austrat. 1850 einem Ruf als ordentlicher Professor nach Innsbruck folgend, wechselte Phillips bereits 1851 als ordentlicher Professor an die Juristische Fakultät in Wien. Nach dem Tod seiner ersten Frau heiratete er 1868 seine bisherige Wirtschafterin Veronica Dirr. Am 6.9.1872 ist George Phillips in Aigen bei Salzburg gestorben.
Mit Ferdinand Walter gilt er als Begründer einer Lehre von der dreifachen Kirchengewalt, die bewusst im Gegensatz zur hergebrachten Zweiteilung in ordo und iurisdictio steht.
Die Lehre vom triplex munus Christi, die aus der protestantischen Theologie stammt, wurde vom Zweiten Vatikanischen Konzil übernommen.
Als erste große kanonistische Veröffentlichung gilt sein Artikel in den „Historisch-Politischen Blättern“ aus dem Jahre 1839 mit dem Titel „Religion, Kirche, Kirchenrecht“. Wichtigstes Werk war sein „Kirchenrecht“ in sieben Bänden, erschienen zwischen 1845 und 1872 (einige Bände. in weiteren Auflagen; Band 8 von Friedrich H. Vering, 1889; Nachdruck 1959–1960). Er brachte auch 1859 ein Lehrbuch des Kirchenrechts in zwei Bänden heraus. Dieses wurde 1881 in einer dritten Auflage von Christoph Moufang herausgegeben. Bereits 1875 hatte Friedrich H. Vering das Werk auf Lateinisch veröffentlicht.