Kontinuität oder Wandel? Zum Verhältnis zwischen Rechts- und Sozialstaat
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„Das Grundgesetz erlaubt es nicht, Rechtsstaat und Sozialstaat gegeneinander auszuspielen und je nach politischer Überzeugung für den einen oder anderen zu entscheiden.“ So urteilte Roman Herzog als Präsident des Bundesverfassungsgerichts über das Verhältnis zwischen Rechts- und Sozialstaat. Jedoch sieht die Realität bekanntlich manchmal anders aus, als es die Gesetze vorgeben. Trifft dies auch auf den bundesdeutschen sozialen Rechtsstaat zu? In der vorliegenden Arbeit soll diese Frage untersucht werden. Dabei soll vor allem im Vordergrund stehen, in welchem Verhältnis die beiden Komponenten Rechtsstaat und Sozialstaat in der Bundesrepublik Deutschland stehen, wie sie einander bedingen beziehungsweise miteinander konkurrieren. Da die Abhängigkeiten vor allem auf die Entstehungsgeschichte dieser beiden Komponenten zurückzuführen ist, ist eine Untersuchung der Entstehung und Entwicklung des Rechts- und des Sozialstaates unabdingbar. Eine gesonderte Rolle spielt dabei die Entwicklung seit der Gründung der Bundesrepublik. Denn hier stellt sich die Frage, ob dieses Verhältnis zwischen Rechts- und Sozialstaat sich bis heute verändert hat oder ob es kontinuierlich verlief. Neben der Betrachtung der Entwicklung des sozialen Rechtsstaates soll dann auch der Focus auf die Ursachen von eventuellen Spannungen liegen. Ziel der Arbeit soll es sein, einen Überblick über die Entstehung, die Ausformung und den Zustand des sozialen Rechtsstaates der Bundesrepublik Deutschland zu geben. Dass eine solche Thematik in einer Arbeit dieses Umfanges nicht erschöpfend diskutiert werden kann, ist dabei vorauszusetzen. Dennoch soll versucht werden neben den Traditionsund Kontinuitätslinien Spannungsfelder beider Aspekte herauszuarbeiten und diese kritisch zu hinterleuchten. Schlussendlich soll es möglich sein, einen Blick auf aktuelle Debatten zu werfen und nach Möglichkeit einen Ausblick für den sozialen Rechtsstaat der BRD zu geben.