Können beliebige Inhalte Recht sein? Können beliebige Inhalte Recht sein?

Können beliebige Inhalte Recht sein‪?‬

    • CHF 20.00
    • CHF 20.00

Descrizione dell’editore

Diese Arbeit wurde motiviert durch einen Satz Max Webers, welcher in seinem Buch 'Wir tschaft und Gesellschaft'1 steht. Dort heißt es sinngemäß im Kapitel III der 'Typen der Herrschaft' bei der legalen Herrschaft, daß beliebiges Recht gesatzt und damit zur Geltung gebracht werden kann. 2 Dieser Behauptung, daß jeder beliebige Inhalt Recht werden kann, soll Gegenstand dieser Arbeit sein. Daher möchte ich herausfinden, ob Weber in seinem Werk tatsächlich diesen rechtspositivistischen Ansatz konsequent vertritt. Des weiteren möchte ich den Weberschen Ansatz mit einem Ansatz Gustav Radbruchs vergleichen beziehungsweise entgegensetzen, der nicht davon ausgeht, daß jeder beliebige Inhalt Recht werden kann. Dieser Ansatz ist als sogenannte Radbruchsche Formel in die deutsche Rechtsgeschichte eingegangen. Um dieses zu erreiche n, werde ich folgender Maßen vorgehen: Die Arbeit wird in zwei Hauptteile gegliedert. Um den Rahmen dieser Arbeit nicht zu weit ausufern zu lassen, sollen die jeweiligen Überlegungen Webers und Radbruchs möglichst komprimiert im Hinblick auf meine Fragestellung vorgestellt werden. Der erste Teil wird sich Max Weber widmen. Zunächst werde ich vorstellen was für Weber Recht heißt. Hierbei stehten im Mittelpunkt Webers Vorstellungen einer legitimen Ordnung, zu der auch das Recht gehört. In einem zweiten Schritt möchte ich den Kern von Webers Konzept der legalen Herrschaft vorstellen, aus welchem der Satz stammt, der der Grund dieser Arbeit ist. Danach möchte ich kurz darstellen was Weber unter Naturrecht und modernem Recht ve rsteht, um ein besseres Bild seiner Vorstellung von Recht zu bekommen. Dazu soll auch der letzte Abschnitt dieses Teils dienen. Wie sieht Weber das Wechselspiel zwischen Naturrecht und modernem Recht im modernen Staat? Im zweiten Hauptteil geht es vor allem um die Rechtsidee Radbruchs, da sie meiner Meinung nach wichtig ist, um zu verstehen, welcher Konflikt mit der Radbruchschen Formel gelöst werden soll. Nach diesen beiden Hauptteilen werde ich kurz die Ansätze von Weber und Radbruch ve rgleichen, um festzustellen wo etwaige Unterschiede und Gemeinsamkeiten liegen. 1 Weber, Max, Wirtschaft und Gesellschaft (WuG), Tübingen 1972. 2 Weber, WuG, Erster Teil, Kapitel III, § 3, S. 125. Im Original heißt dieser Satz:'...daß beliebiges Recht durch Paktierung oder Oktroyierung rational, zweckrational oder wertrational (oder: beides), gesaztrwerden könne mit dem Anspruch auf Nachtung mindestens durch die Genossen desVerbandes,...'

GENERE
Politica e attualità
PUBBLICATO
2012
24 aprile
LINGUA
DE
Tedesco
PAGINE
24
EDITORE
GRIN Verlag
DIMENSIONE
214,6
KB

Altri libri di Sven Kusserow

Die aktuelle Rolle des Bürgers in Demokratietheorie, Schule und politischer Bildung Die aktuelle Rolle des Bürgers in Demokratietheorie, Schule und politischer Bildung
2004
Humanitäre Intervention Humanitäre Intervention
2004
Können beliebige Inhalte Recht sein? Können beliebige Inhalte Recht sein?
2004
Die Radbruch-Formel und ihre Anwendung auf NS und DDR Die Radbruch-Formel und ihre Anwendung auf NS und DDR
2004
Genossenschaften in Deutschland - Anfänge, Entwicklung, Perspektiven Genossenschaften in Deutschland - Anfänge, Entwicklung, Perspektiven
2004