Vereinsrecht. Religionsrechtliche und kirchenrechtliche Perspektiven Vereinsrecht. Religionsrechtliche und kirchenrechtliche Perspektiven

Vereinsrecht. Religionsrechtliche und kirchenrechtliche Perspektiven

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Beschreibung des Verlags

Gemäß der Legaldefinition in § 1 Abs 1 VerG ist ein Verein im Sinne dieses Bundesgesetzes ein „freiwilliger, auf Dauer angelegter, auf Grund von Statuten organisierter Zusammenschluss mindestens zweier Personen zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zwecks“. Mit dem Verweis auf den ideellen Zweck sind alle auf Gewinn gerichteten Organisationen per definitionem vom VerG ausgenommen.

Abgesehen von der Frage, ob eine Religions- oder Bekenntnisgemeinschaft per se als Verein gesehen werden kann, steht diesen Gemeinschaften selbstverständlich auch zu, einen Verein zur Verfolgung sektoraler religiöser Zwecke zu gründen, wovon vor allem im sozialen und karitativen Bereich Gebrauch gemacht wird.

GENRE
Gewerbe und Technik
ERSCHIENEN
2016
17. Februar
SPRACHE
DE
Deutsch
UMFANG
29
Seiten
VERLAG
GRIN Verlag
GRÖSSE
272
 kB

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