Gesetz oder Selbstkontrolle? Rechtsproblem Internet in Deutschland und den USA
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Description de l’éditeur
Das Internet ist ein völlig neues Medium in unserer Zeit1. Sicher, jedes Medium war einmal
ein neues Medium – zu seiner jeweiligen Entstehungszeit. Aber das Internet ist allein schon
von daher spannend, dass bis zu seiner Entstehung die verschiedenen Arten der Kommunikation
leicht differenzierbar waren: Medien wie das Telefon oder auch die Telegrafie dienten
der Individualkommunikation, andere, wie der Rundfunk, kannten nur den Weg in eine Richtung:
vom Sender zum Rezipienten. Das Internet kann nun beides. Es ist “eine technische
Plattform der Meinungsäußerung und Meinungsbildung und dies gegenüber den klassischen
Medien in qualitativ neuer Weise.”2 Während es einerseits der Meinungsbildung in der Öffentlichkeit
dient, wie es die klassischen Massenmedien Presse und Rundfunk sich zur Aufgabe
gemacht haben, geschieht durch das und mit dem Internet Individualkommunikation3 in
einer unübersichtlichen Anzahl von Möglichkeiten4. Beide diese Gruppen sind rechtlich durch
das Grundgesetz geschützt: Individualkommunikation durch die Meinungs- und Informationsfreiheit
in Art. 5 Absatz 1 Satz 1 und die freie, individuelle und öffentliche Meinungsbildung
in Art. 5 Abs. 1 Satz 2.
Ich möchte in dieser Arbeit einen Vergleich zwischen den staatlich-fürsorglichen Reaktionen
in Deutschland und den USA ziehen. Dafür wird es zunächst nötig sein, die Frage zu klären,
ob das Internet ein Individual- oder Massenkommunikations-Medium darstellt; bzw. inwiefern
es Kriterien für beide Arten von Medien erfüllt. Für Deutschland sind bei diesem Thema
das Multimedia-Gesetz und der Mediendienste-Staatsvertrag entscheidend. Diese werde ich
erläutern, nachdem ich einen kurzen Überblick über die Anwendbarkeit des allgemeinen deutschen
Rechts auf das Internet gegeben habe. [...]
1 Streng genommen ist nicht das Internet das neue Medium, sondern die Online-Dienste, die sich daraus ergeben.
Das Internet stellt nur die technische Plattform dar. In dieser Arbeit werde ich jedoch die beiden Begriffe als
Synonym benutzen, wie es sich inzwischen eingebürgert hat.
2 Mecklenburg 1997, S. 531.
3 Eine detaillierte Gliederung der einzelnen Möglichkeiten der Individualkommunikation in Point-to-Point-,
Point-to-Mulitpint-Kommunikation und Newsgrooups als Nachrichten-Dienste findet sich bei Ritz, 1998. S.
21ff.
4 Chatrooms, E-Mail, LANs (Local Area Network)
5 Nämlich dem Attentat in einer Erfurter Schule, nachdem die Diskussion um den Jugendschutz in den Medien
wieder intensiver geführt wird.