Der deutsche Föderalismus auf dem Prüfstand Der deutsche Föderalismus auf dem Prüfstand

Der deutsche Föderalismus auf dem Prüfstand

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Art. 20 Abs. 1 GG besagt: „ Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer
und sozialer Bundesstaat“. Um die Funktionsweisen und Institutionen in einem
solchen bundesstaatlichen System zu beschreiben und zu erklären, müssen
zunächst bestimmte Begriffe als bekannt vorausgesetzt werden. Föderalismus ist die
Beschreibung für ein „ Ordnungsprinzip für ein gegliedertes Gemeinwesen, in dem
grundsätzlich gleichberechtigte und eigenständige Glieder zu einer übergreifenden
politischen Gesamtheit zusammengeschlossen sind.“ ( Laufer/ Münch 1997: 14) Die
entscheidende und viel zitierte Formel, welches das Prinzip auf den Punkt bringt,
lautet Vielfalt in Einheit. Das erfordert einerseits ein gewisses Maß an Homogenität
der Mitglieder, damit sich eine Gleichartigkeit herausbilden kann, welche sich über
die Ebenen republikanisch, demokratisch, sozial und rechtsstaatlich erstreckt und
damit vierfach wirkt, andererseits sollte diese jedoch nicht zu weit gehen, um eine
Verschmelzung zu einem Einheitsstaat auszuschließen ( Laufer/ Münch 1997: 14) „
Der Föderalismus ist eine Art Vertrag ( lat.: foedus), der auf der gesellschaftlichen
Anerkennung von territorial organisierten unterschiedlichen sozialen Identitäten,
Interessen und politischen Kulturen beruht.“ ( Sturm 2001: 8) Dieser Sachverhalt
impliziert auch, dass Konflikte, die sich notwendiger Weise aus der Vielfalt ergeben,
durch die allgemein anerkannten Spielregeln auf einer friedlichen Basis lösen lassen.
Betrachtet man den Föderalismus als ein allgemeines politisches, wirtschaftliches
und ethisches Gestaltungsprinzip, so hat er im Zusammenhang mit dem
Subsidiaritätsprinzip die Bedeutung des Zuständigkeitsvorrangs der kleineren vor der
größeren Einheit ( Reuter 1996: 15), das bedeutet, dass der Staat nur eine
subsidiäre Funktion aufweist, da die Zuständigkeiten in erster Linie bei den Gliedern
liegen. Diese Erfüllung der eigenen Angelegenheiten findet ihre Grenze im
allgemeinen Interesse der höheren Gemeinschaft oder beim Übersteigen der
Wirkungsmöglichkeiten der kleineren Einheit.
Dem Begriff des Föderalismus als solches ist der des Bundesstaates zugeordnet,
welcher sich auf die staatliche Gliederung bezieht. „ Der Bundesstaat ist die
staatsrechtliche Verbindung nicht-souveräner Gliedstaaten, bei der die
völkerrechtliche Souveränität allein beim Zentralstaat liegt.“ ( Laufer/ Münch 1997:
15) [...]

GENRE
Nonfiction
RELEASED
2004
January 22
LANGUAGE
DE
German
LENGTH
29
Pages
PUBLISHER
GRIN Verlag
SELLER
GRIN Verlag GmbH
SIZE
211.1
KB

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